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Verkehrsunfälle aufgrund von Bankettschäden in Ruinen und weiteren Regionen

In den Niederlanden ereignen sich jährlich 7.000 schwere Verkehrsunfälle mit 600 Toten. In größeren Staaten wie Deutschland, Frankreich, England und Italien sind es fünfmal so viel. In den weniger entwickelten Staaten gibt es verhältnismäßig gesehen noch viel mehr Unfälle. Ungefähr ein Fünftel der schweren Unfälle sind sogenannte „Bankettunfälle“. Das sind Alleinunfälle, bei denen das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist. Die Zahl der Todesopfer bei Bankettunfällen ist mit etwa einem Drittel der Gesamtzahl recht hoch. Weltweit müssen wir leider mit drei Millionen schweren Bankettunfällen pro Jahr rechnen, bei denen über 400.000 Todesfälle auftreten.

Bankette müssen (und können) sicherer werden

Es ist vor allem die Aufgabe staatlicher Stellen, die Verkehrssicherheit zu verbessern. So auch die Aussage des EU-Aktionsprogramms Verkehrssicherheit 2011 – 2020. Dieses Programm hat das Ziel, die Zahl der tödlichen Verkehrsopfer von derzeit 100 pro Tag zu halbieren. Der Beitrag von ByTheWay zu dieser Zielsetzung besteht darin, die Reparatur gefährlicher Bankette besser, einfacher und kostengünstiger zu machen.

Ihre Verantwortlichkeit als Straßenbehörde

Als Straßenbaulastträger entscheiden Sie, in welchem Umfang und auf welche Weise die Bankette gepflegt oder repariert werden müssen. ByTheWay sorgt dafür, dass Sie über intelligentere und bessere Methoden verfügen, um die Sicherheit der Bankette gewährleisten und gleichzeitig Kosten sparen zu können.

Weitere Informationen

Geschäftspartner von ByTheWay: Was bedeutet das?

In den Niederlanden arbeiten wir auf der Basis eines Lizenzvertrags mit einigen Partnerunternehmen zusammen. Innerhalb des vereinbarten Gebietes haben diese Partner das Recht, mit den KLEISER®’-Maschinen zu arbeiten. Auf diese Weise bauen unsere Partner schnell und sammeln Erfahrungen für die Arbeit mit unseren Maschinen.

Als Geschäftspartner haben Sie selbst die Verfügung über mobile Bagger und Mitarbeiter, sodass Ihr Unternehmen die Leistungen selbstständig mit unseren KLEISER®-Maschinen durchführen kann. Sie übernehmen selbst die Bankettreparaturaufträge in Ihrer Region und wickeln das gesamte Projekt mit dem Auftraggeber ab – ByTheWay stellt Ihnen die KLEISER®-Maschinen zur Verfügung.

ByTheWay kann den Auftrag auch selbst annehmen, wobei die Durchführung an einen vorhandenen oder neuen Partner weitergegeben wird.

Wir schützen die Exklusivität unserer Partner – das bedeutet, dass Sie als Partner das einzige Unternehmen in Ihrer Region sind, dem wir unsere Maschinen zur Verfügung stellen.

Wie unterstützen wir unsere Partner?

ByTheWay nimmt an Messen teil, beteiligt sich an Innovationswettbewerben (wir wurden mehrmals nominiert), schaltet Anzeigen in der Presse, versendet E-Mails, besucht Straßenbaulastträger und macht vieles mehr. Damit unterstützen wir aktiv die Akquisition durch unsere Partnerunternehmen.

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KLEISER®-bh: Wie berechnen wir die Tarife?

Als wir 2012 wussten, dass wir mit der KLEISER®-bh eine gut funktionierende und patentierbare Maschine erfunden haben, mussten wir auch eine Antwort auf die Frage finden, wie wir die Nutzung in Rechnung stellen können.

Ein Stundentarif macht keinen Sinn, denn der Straßenbaulastträger kann dann nicht gut einschätzen, wie viel es letztlich kosten wird, ein Bankett zu reparieren. Außerdem wäre er ein Anreiz für das ausführende Unternehmen, langsam zu arbeiten – also nicht motivierend.

2013 haben wir daher einen Tarif von 40 Cent pro Meter eingeführt (das ist etwa 20 % günstiger als eine Bankettreparatur mit der Baggerschaufel). Es scheinen jedoch große Unterschiede zwischen den Banketten zu bestehen (zu denken ist dabei an den Bodentyp, die Bepflanzung und die Art der Straßenbefestigung), weshalb wir bei einfachen Banketten bis zu 6 Kilometer pro Tag realisieren konnten, aber bei schwierigen manchmal nur 2 Kilometer. Ein Einheitstarif pro Meter repariertes Bankett ist dann nur schwer praktizierbar.

Für Mathematikfans: Die Rechenformel

Wie können wir bei einem schwierigen Bankett einen akzeptablen Metertarif anwenden, der bei einem leichteren Bankett automatisch reduziert wird?

Wir sind zu folgender Lösung gekommen:

Tarifformel T(€/m) = a + b/n, wobei n die durchschnittliche Zahl der reparierten Kilometer Bankett pro Tag ist. Nach etwas Probieren hat sich folgende Tarifberechnung ergeben: T(€/m) = 0,18 + 0,44/n. Bei 2 km pro Tag beträgt der Tarif daher 0,18 + 0,22 = 0,40 €/m, und bei 4 km beträgt er 0,29 €/m. Durch die Eingabe in eine einfache Rechenformel (in Excel) sind der Tarif und der Rechnungsbetrag sofort errechnet.

Wozu führt das im Durchschnitt? Im Durchschnitt realisieren wir fast 4 Kilometer pro Tag; der dann anwendbare Tarif beträgt somit € 0,30 pro Meter.

Sich gegenseitig helfen lohnt – eine Win-win-Situation

Der Vorteil dieser Art der Fakturierung besteht darin, dass Sie als Straßenbaulastträger einen Profit erzielen, wenn Sie uns Arbeit abnehmen. Und wir erzielen Profit, wenn wir Ihr Projekt so effizient wie möglich durchführen.

Sorgen Sie dafür, dass das Gras gemäht ist? Dann können wir schneller arbeiten. Die Folge: Sie zahlen einen geringeren Tarif pro Meter und wir erzielen einen höheren Umsatz pro Tag. Auch wenn wir selbst dafür sorgen, dass wir schneller arbeiten können, beispielsweise durch technische Verbesserungen oder durch die Erfahrung unseres Maschinenführers, profitieren Sie davon, weil wir dann einen geringeren Metertarif berechnen – das ist motivierend!

Unsere Partner im Ausland

Im Ausland schließt ByTheWay Lizenzverträge mit Partnern ab, die in ihrem Staat oder ihrer Region die Durchführung von Leistungen unter Nutzung unserer Patente organisieren wollen. Für das nahe gelegene Ausland kann das ein Modell sein, bei dem die KLEISER®’-Maschinen von uns geliefert werden und unser Partner die Durchführung der Leistungen organisiert, ähnlich zu unserem Modell in den Niederlanden. Es sind auch Vertragskonstruktionen verhandelbar, bei denen  wir die KLEISER®’-Maschinen vermieten oder verkaufen.

Außerhalb Europas ist es auch möglich, eines oder mehrere unserer Patente für den betreffenden Staat von uns zu übernehmen.

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